ADAC-HANSA-Meisterschaften und -Pokale
Der ADAC Hansa schreibt folgende Meisterschaften und Pokale 2010 aus:
- MEISTERSCHAFTEN 2010
1. ADAC-Hansa-Wagenrennsport-Meisterschaft
2. ADAC-Hansa-Historische-Wagensport-Meisterschaft
3. ADAC-Hansa-Rallye-Meisterschaft
4. ADAC-Hansa-Slalom-Meisterschaft
5. ADAC-Hansa-Auto/Rallye-Cross-Meisterschaft
6. ADAC-Hansa-Kart-Meisterschaft
7. ADAC-Hansa-Motorrad-Straßenrennen-Meisterschaft
8. ADAC-Hansa-Motocross-Meisterschaft
9. ADAC-Hansa-Super-Moto-Meisterschaft
10. ADAC-Hansa-Motorrad-Seriensport-Meisterschaft
11. ADAC-Hansa-Enduro-Meisterschaft
12. ADAC-Hansa-Trial-Meisterschaft
13. ADAC-Hansa-Historische-Motorradsport-Meisterschaft - POKALE 2010
1. ADAC-Hansa-Wagenrennsport-Pokal
2. ADAC-Hansa-Rallye-Pokal
3. ADAC-Hansa-Rallye-Sprint-Pokal
4. ADAC-Hansa-Slalom-Pokal
5. ADAC-Hansa-Youngster-Slalom-Cup
6. ADAC-Hansa-Oldtimer-Pokal
7. ADAC-Hansa-Auto-Turnier-Pokal
8. ADAC-Hansa-Kart-Pokal
9. ADAC-Hansa-Kart-Slalom-Pokal
10. ADAC-Hansa-Trial-Pokal
11. ADAC-Hansa-Jugend-Trial-Pokal
12. ADAC-Hansa-Motocross-Pokal
13. ADAC-Hansa-Jugend-Motocross-Pokal
14. ADAC-Hansa-Enduro-Pokal
15. ADAC-Hansa-Motorrad-Bahnrennen-Pokal
16. ADAC-Hansa-Jugend-Fahrrad-Trial-Pokal
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Allgemeine Bestimmungen:
Soweit nachstehend im einzelnen nichts anderes bestimmt ist, gilt folgendes:
1.
Um die Meisterschaften und Pokale können sich nur Mitglieder des ADAC Hansa bewerben.
2.
Die Auslegung der Bedingungen für die Meisterschaften und die Pokale obliegt allein dem Sportausschuss. Seine Entscheidungen, auch in Bezug auf die Auswertung, sind verbindlich und unanfechtbar. Sie erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.
3.
Wertungspunkte werden nach den Platzierungen in den offiziellen Ergebnislisten der Veranstalter vergeben. Klassenzusammenlegungen durch den Veranstalter werden berücksichtigt, d.h. der Erfolg des Bewerbers in der zusammengelegten Klasse wird der Wertung zugrunde gelegt. Die Punktewertung erfolgt nach der hier * hinterlegten Tabelle. Bei Klassen mit mehr als 20 Startern wird die Punktzahl nach der dort ausgewiesenen Berechnungsformel ermittelt.
4.
Für die Meisterschaften bzw. Pokale wird nur derjenige gewertet, der an mindestens 50% der vorgegebenen und durchgeführten Veranstaltungen für die ausgeschriebene Meisterschaft/Pokal teilgenommen hat. Es werden 70% der durchgeführten Veranstaltungen zur Wertung herangezogen. Die Stelle hinter dem Komma wird aufgerundet. Für die offen ausgeschriebenen, keine benannten Veranstaltungen, ADAC-Hansa-Meisterschaften/ADAC-Hansa-Pokale, werden die besten 5 Erfolge zur Wertung herangezogen.
Die Wertung für den ADAC-Hansa-Motocross-Pokal/ADAC-Hansa-Jugend-Motocross-Pokal, erfolgt entsprechend dem Ergebnis des Norddeutschen ADAC-Motocross-Cup.
5.
ADAC-Hansa-Meister/ADAC-Hansa-Pokalsieger ist der Bewerber, der die höchste Punktzahl, jedoch mindestens 2.200 Punkte, erreicht hat. Bei Meisterschaften oder Pokalen mit vorgeschriebenen Veranstaltungen gilt entsprechend ein Durchschnitt von 440 Punkten der zur Wertung herangezogenen Veranstaltungen. Wenn kein Bewerber die Mindestpunktzahl erreicht hat, entfällt die Wertung der Meisterschaft / des Pokal komplett. Die weiteren Platzierungen richten sich nach der absteigenden Punktzahl. Hier gilt eine Mindestpunktzahl von 1.800 bzw. durchschnittlich 360 Punkten. Es werden maximal 3 Pokale in jeder Meisterschaft/Pokal ausgegeben. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Anzahl der ersten, dann der zweiten und evtl. weiteren Plätze in den gewerteten Wettbewerben.
6.
Soweit für die Meisterschaften/Pokale die Veranstaltungen vom ADAC Hansa vorgegeben wurden, erfolgt die Auswertung der Ergebnisse durch die Sportabteilung.
Für Meisterschaften/Pokale bei denen die Veranstaltungen durch andere Serien vorgegeben bzw. frei gewählt werden können, muss der Bewerber den Nachweis der Erfolge erbringen. Er ist für den Nachweis seiner Erfolge selbst verantwortlich. Für die Auswertung müssen mit dem Meisterschaftsantrag die offiziellen Ergebnislisten bis zum 05. November 2010 der Sportabteilung vorliegen.
7.
Der Sportausschuss hat das Recht, bei Verstoß gegen das Sportgesetz Bewerber um die Meisterschaften und Pokale auszuschließen
8.
Für ausgefallene Veranstaltungen wird kein Ersatz geschaffen. Terminänderungen bleiben jedoch vorbehalten. Es sein denn, in der jeweiligen Meisterschaft oder Pokal ist vor Saisonbeginn ein Ersatzlauf bestimmt worden. Terminänderungen bleiben jedoch vorbehalten.
9.
Für die offen ausgeschriebenen Meisterschaften/Pokale werden Veranstaltungen im Zeitraum vom 01.12. des Vorjahres bis 01.11. des laufenden Jahres gewertet.
10.
Bewerber, die in einer für einen bestimmten Personenkreis reservierten Klasse starten (z.B. Slalom-Einsteiger, Damenwertung etc.) werden nicht berücksichtigt.




