Aktuelles
Änderungen DMSB-Slalom-Reglement 2012
Auf dem ADAC-Hansa-Spartenmeeting für den Slalomsport am 25. Januar 2012 im Forsthaus Seebergen hat der ADAC Hansa zugesagt, eine klärende Information zu den Änderungen im DMSB-Slalom-Reglement 2012 weiterzugeben:
Bisher galt lt. Art. 7, dass Fahrer als Starter gezählt werden, wenn sie zum 1. Wertungslauf gestartet waren. Ab 2012 werden sie bereits gezählt, wenn sie zum Trainingslauf gestartet sind. Bitte bei Klassenzusammenlegungen und Auswertungen beachten.
Im Zusammenhang mit dieser Änderung ist vom Slalom-Ausschuss eine geänderte Interpretation gegenüber dem aktuellen Slalom-Reglement bekanntgegeben worden:
Eine "nicht volle Klasse" gemäß Artikel 5, Ziffer 4 ist danach eine Klasse, bei der weniger als 3 Fahrer zum Training starten. Ein dauerhafter Ausfall eines zum Training gestarteten Fahrers ist ab jetzt unbeachtlich.
Beispiel für eine während des Trainings reduzierte Klasse: drei Fahrer treten in einer Klasse an, zwei davon starten gemeinsam auf einem Fahrzeug. Der erste Fahrer dieser Doppelstarter fällt im Training aus, wird jetzt aber als Starter gezählt. Der zweite Fahrer kann sein Training nicht aufnehmen, gilt also als nicht gestartet und die Klasse hat sich damit auf zwei reduziert. Sie gilt nicht mehr als "volle Klasse" und muss mit der nächsthöheren Klasse gestartet und gewertet werden.
Beispiel für eine weiterhin "volle Klasse" (die nach Reglement 2011 "nicht voll" war): vier Fahrer treten in einer Klasse an, zwei davon starten gemeinsam auf einem Fahrzeug. Der erste Fahrer dieser Doppelstarter fällt im Training aus, wird jetzt aber als Starter gezählt. Der zweite Fahrer kann sein Training nicht aufnehmen, gilt also als nicht gestartet und die Klasse hat sich damit auf drei Starter reduziert. Sie gilt weiterhin als volle Klasse und muss nicht mit der nächsthöheren Klasse zusammengelegt werden, obwohl nur 2 Fahrer zum Wertungslauf starten.
Desweiteren ist bei Slalomstrecken, auf der mehr als eine Runde in einem Wertungslauf gefahren werden, nicht mehr vorgeschrieben, die Teilnehmer mittels Zielflagge abzuwinken. Gleichwohl bleibt es sinnvoll und sollte dort, wo es machbar ist, auch weiterhin so gehandhabt werden.

